Mal ganz ehrlich: Niemand liest gerne das Kleingedruckte. Sie wollen entspannen, vielleicht eine Hochzeit im Schatten von Schloss Moyland planen oder einfach nach einem anstrengenden Seminar im Wellnessbereich abschalten. Wir verstehen das.

Dennoch sind klare Regeln das Fundament für ein entspanntes Miteinander. Als Hotelbetrieb hier in Bedburg-Hau, der nicht nur einfache Übernachtungen anbietet, sondern als Drehscheibe für Events am Niederrhein fungiert, müssen wir sicherstellen, dass beide Seiten – Sie als Gast und wir als Gastgeber – wissen, woran sie sind.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtliche Beziehung zwischen Ihnen und dem Hotel Till-Moyland. Wir haben uns Mühe gegeben, diese Bedingungen nicht nur als trockenen Gesetzestext herunterzuschreiben, sondern die Punkte so zu formulieren, dass klar wird, warum sie existieren.


1. Geltungsbereich: Wofür diese Regeln eigentlich da sind

Diese Bedingungen greifen, sobald Sie Leistungen von uns in Anspruch nehmen. Das betrifft nicht nur das klassische Hotelzimmer zur Übernachtung. Unser Haus ist breit aufgestellt: Wenn Sie unsere Konferenzräume für ein Seminar nutzen, eine Suite für das Hochzeitswochenende buchen oder sonstige Lieferungen und Leistungen unseres Hauses anfragen, gilt das Folgende.

Es kommt vor, dass Gäste eigene Geschäftsbedingungen mitbringen – gerade im Firmenkundenbereich. Hier müssen wir jedoch eine klare Grenze ziehen: Ihre eigenen Bedingungen erkennen wir nur an, wenn wir das vorher ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben. Ansonsten gilt hier im Haus unser Hausrecht.

2. Vertragsabschluss und Verjährung

Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihre Buchung annehmen. Das ist der Moment, in dem die Handschlag-Qualität in juristische Verbindlichkeit übergeht. Wir empfehlen Ihnen und uns, diese Bestätigung in Textform festzuhalten, damit hinterher keine Unklarheiten aufkommen. Vertragspartner sind immer das Hotel Till-Moyland und der Besteller. Falls Sie für jemand anderen buchen – sagen wir, eine Firma bucht für einen Mitarbeiter –, haften beide als Gesamtschuldner. Das bedeutet für uns: Wir können uns an beide halten, wenn Rechnungen offen bleiben.

Ein technisches Detail, das aber wichtig ist: Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Das ist deutlich kürzer als die üblichen drei Jahre. Warum? Weil im Gastgewerbe Vorgänge schnell geklärt werden müssen. Niemand erinnert sich nach zwei Jahren noch daran, ob das Frühstücksei wirklich zu hart war.

3. Leistungen, Preise und Zahlung

Wir verpflichten uns, die von Ihnen gebuchten Zimmer und Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das ist unser Job. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, die vereinbarten Preise zu zahlen. Das gilt auch für Leistungen, die Sie für Dritte veranlasst haben – etwa, wenn Sie als Veranstalter Drinks für Ihre Seminarteilnehmer bestellen.

Unsere Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte sich die Steuerlast ändern oder lokale Abgaben (wie eine mögliche Bettensteuer in Bedburg-Hau) eingeführt werden, passen sich die Preise entsprechend an.

Rechnungen sind bei uns sofort fällig, spätestens jedoch mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Niemand mag Mahnungen schreiben. Sollten wir es doch tun müssen, sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Bei Zahlungsrückständen behalten wir uns vor, weitere Buchungen abzulehnen.

Wir benötigen oft eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, gerade bei großen Events oder Hochzeiten. Das ist nicht persönlich gemeint, sondern eine Absicherung unserer Vorleistungen – wir kaufen Lebensmittel und planen Personal schließlich lange im Voraus ein.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Dies ist erfahrungsgemäß der heikelste Punkt. Das Leben spielt oft anders als geplant: Krankheit, Terminverschiebungen oder andere Katastrophen. Trotzdem halten wir ein Zimmer oder einen Saal für Sie frei und weisen andere Gäste ab. Ein Rücktritt ist daher nur möglich, wenn wir dem zustimmen oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

Stimmen wir nicht zu und Sie reisen dennoch nicht an, müssen Sie den vereinbarten Preis trotzdem zahlen – auch wenn Sie das Bett nicht zerwühlt haben. Wir müssen uns jedoch anrechnen lassen, was wir an Aufwendungen sparen (Wäsche, Frühstückswaren) oder durch anderweitige Vermietung einnehmen.

In der Praxis orientieren wir uns hier an den DEHOGA-Standards, die für beide Seiten fair sind. Die Höhe der Stornogebühren hängt davon ab, was Sie gebucht haben:

  • Bei reiner Übernachtung ohne Verpflegung werden pauschal 90% des Preises fällig.
  • Haben Sie Übernachtung mit Frühstück gebucht, berechnen wir 80% des Preises.
  • Bei Halbpension oder Vollpension sind es 70% bzw. 60%.

Für unsere Tagungsräume und Gruppenbuchungen gelten oft gesonderte Fristen, die wir im Vertrag individuell festhalten. Wenn Sie eine ganze Hochzeitsgesellschaft vier Wochen vorher absagen, trifft uns das wirtschaftlich härter als bei einem einzelnen Einzelzimmer.

5. Rücktritt durch das Hotel

Auch wir müssen uns manchmal von einem Vertrag lösen. Das passiert extrem selten, aber es gibt Szenarien, wo es notwendig ist. Wenn Sie beispielsweise eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer Nachfrist nicht leisten, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Ebenso bei höherer Gewalt. Wenn Schloss Moyland überflutet sein sollte oder ein Brand den Hotelbetrieb unmöglich macht, können wir die Leistung nicht erbringen. Auch wenn wir den begründeten Verdacht haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ziehen wir die Reißleine. Das gilt insbesondere, wenn bei der Buchung irreführende Angaben gemacht wurden – etwa wenn eine „Familienfeier“ plötzlich eine politische Extremistenversammlung ist.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Sie erwerben keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, wir haben das explizit bestätigt (zum Beispiel eine bestimmte Suite oder ein Apartment mit Blickrichtung Park). Wir tun unser Bestes, Wünsche zu erfüllen, aber manchmal müssen wir logistisch jonglieren.

Ihr Zimmer steht Ihnen am Anreisetag in der Regel ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Bitte planen Sie Ihre Anreise nicht früher ein, es sei denn, Sie haben einen Early-Check-In vereinbart. Unsere Reinigungskräfte brauchen diese Zeit, um den hohen Hygienestandard zu gewährleisten.

Am Abreisetag bitten wir Sie, die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen. Danach müssen wir leider 50% des Zimmerpreises berechnen, wenn Sie bis 18:00 Uhr bleiben, da wir das Zimmer dann nicht mehr anderweitig reinigen und vermieten können. Nach 18:00 Uhr wird der volle Preis fällig.

7. Haftung des Hotels

Wir haften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Das klingt altmodisch, heißt aber: Wir passen gut auf Sie auf. Sollte dennoch etwas passieren, haften wir für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir das verschuldet haben. Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Ein wichtiger Punkt für Ihre Wertsachen: Wenn Sie mit teurem Schmuck oder viel Bargeld anreisen, nutzen Sie bitte den Zimmersafe. Für eingebrachte Sachen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen nur bis zu einem gewissen Betrag (meist das Hundertfache des Zimmerpreises, maximal jedoch € 3.500,–). Lassen Sie Wertsachen nicht offen im Zimmer oder im Wellnessbereich liegen.

Auch wenn Sie einen Stellplatz auf unserem Hotelparkplatz nutzen, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Wir bewachen Ihr Auto nicht. Wenn es beschädigt oder gestohlen wird, können wir dafür nicht haften, außer wir haben den Schaden vorsätzlich verursacht. Gerade bei Veranstaltungen, wo viele Autos an- und abfahren, ist Achtsamkeit geboten.

8. Besondere Bedingungen für Veranstaltungen

Da das Hotel Till-Moyland ein beliebter Ort für Hochzeiten und Konferenzen in der Region ist, hier noch ein paar Details für Veranstalter:

Ändert sich die Teilnehmerzahl? Das müssen wir wissen. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss uns spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Wenn plötzlich 20 Leute weniger kommen, können wir das Essen nicht mehr abbestellen – das wird dann leider trotzdem berechnet.

Umgekehrt, wenn mehr Leute kommen, berechnen wir die tatsächliche Anzahl. Es wäre ja auch unfair, wenn wir mehr Essen servieren müssten, ohne dafür bezahlt zu werden.

Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Wir sind ein Gastronomiebetrieb und leben davon. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (Korkgeld etc.).

Technische Einrichtungen und Anschlüsse: Wenn wir für Sie Technik von Dritten beschaffen (Beamer, Soundanlagen), handeln wir in Ihrem Namen. Sie haften für die pflegliche Behandlung. Wenn Sie eigene umfangreiche Technik mitbringen und an unser Stromnetz anschließen, behalten wir uns vor, eine Stromkostenpauschale zu erheben. Unser Netz ist stabil, aber Überlastungen durch fremde Geräte gehen zu Ihren Lasten.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind gefährlich, weil sich später niemand daran erinnert – deshalb machen wir das nicht.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels, also Bedburg-Hau. Sollten wir uns vor Gericht streiten müssen (was wir nicht hoffen), ist der ausschließliche Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr der Sitz unseres Betriebs. Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein – etwa weil sich Gesetze ändern –, bleibt der Rest des Vertrags trotzdem gültig. Wir ersetzen die unwirksame Regelung dann durch eine, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

Wir freuen uns darauf, Sie bei uns als Gast begrüßen zu dürfen – ganz ohne juristische Streitigkeiten, sondern mit der herzlichen Gastfreundschaft, für die das Hotel Till-Moyland am Niederrhein bekannt ist.